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Biopatent-Richtlinie ist beschlossen

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13.05.2005
Leben wird auf das Niveau einer Glühbirne reduziert


Gestern Abend ist im Nationalrat die Um­setzung der EU-Bio­patent-Richtlinie be­schlossen worden, mit den Stimmen der Koa­lition. Mit der Paten­tierung wird Leben auf das Niveau einer Glüh­birne reduziert und zur Kommerzialisierung freigegeben. Mögliche Monopolstellungen einzelner Konzerne im Lebensmittel- und Medizinsektor garan­tieren darüber hinaus negative sozioökonomische Effekte.

 

Der gestrige Beschluss hat eine lange Vorgeschichte. Schon bis zur Verabschiedung der Biopatent-Richtlinie durch die EU war es ein Weg von rund zehn Jahren. Bis 2000 hätte das Regelwerk in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Österreich war lange Zeit säumig, ebenso Länder wie Frankreich und Deutsch­land. Diese haben die Sache mittlerweile umgesetzt, wenngleich mit Einschränkungen.

 

Frankreich hat die EU-Biopatent-Richtlinie nur teilweise umgesetzt und die Patentierung menschlicher Genen stark eingeschränkt. Die luxemburgische Abge­ord­netenkammer hat die Regierung 2002 aufgefordert, sich gegen die Patentierung von Leben einzusetzen. In Deutschland wurde zumindest die Patentierung von Pflanzen deutlich eingeschränkt.

 

Auch in Österreich ist der Widerstand nie ermüdet: Ärztekammer, Bauernverbände, Kardinal Schönborn als Vorsitzender der Bischofskonferenz, Umwelt­schutzgruppen und Organisationen aus der Ent­wick­lungs­zusammenarbeit haben anlässlich des Versuchs, die Biopatent-Richtlinie 2002 umzusetzen, gegen die Patentierung von Leben protestiert. Und erst im vergangenen Dezember hat ein breites Bündnis von über 120 Organisationen einen entsprechenden Appell an Bundesregierung und Parlament gerichtet.

 

Mehr Informationen zu Patente auf Leben

 

Quelle: Greenpeace

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