Gestern Abend ist im Nationalrat die Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie beschlossen worden, mit den Stimmen der Koalition. Mit der Patentierung wird Leben auf das Niveau einer Glühbirne reduziert und zur Kommerzialisierung freigegeben. Mögliche Monopolstellungen einzelner Konzerne im Lebensmittel- und Medizinsektor garantieren darüber hinaus negative sozioökonomische Effekte.
Der gestrige Beschluss hat eine lange Vorgeschichte. Schon bis zur Verabschiedung der Biopatent-Richtlinie durch die EU war es ein Weg von rund zehn Jahren. Bis 2000 hätte das Regelwerk in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Österreich war lange Zeit säumig, ebenso Länder wie Frankreich und Deutschland. Diese haben die Sache mittlerweile umgesetzt, wenngleich mit Einschränkungen.
Frankreich hat die EU-Biopatent-Richtlinie nur teilweise umgesetzt und die Patentierung menschlicher Genen stark eingeschränkt. Die luxemburgische Abgeordnetenkammer hat die Regierung 2002 aufgefordert, sich gegen die Patentierung von Leben einzusetzen. In Deutschland wurde zumindest die Patentierung von Pflanzen deutlich eingeschränkt.
Auch in Österreich ist der Widerstand nie ermüdet: Ärztekammer, Bauernverbände, Kardinal Schönborn als Vorsitzender der Bischofskonferenz, Umweltschutzgruppen und Organisationen aus der Entwicklungszusammenarbeit haben anlässlich des Versuchs, die Biopatent-Richtlinie 2002 umzusetzen, gegen die Patentierung von Leben protestiert. Und erst im vergangenen Dezember hat ein breites Bündnis von über 120 Organisationen einen entsprechenden Appell an Bundesregierung und Parlament gerichtet.
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Quelle: Greenpeace |