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Souvenirkauf

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Augen auf beim Souvenirkauf!



Wir alle nehmen aus dem Urlaub gerne ein paar nette Souvenirs mit. Doch Vorsicht! Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten können bei der Heimreise im schlimmsten Fall Schmuggelgut sein. Und der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei!

 

Deshalb regeln Internationale Übereinkommen den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten - wie z.B. das Washingtoner Artenschutz-Abkommen (CITES).

 

Souvenirs aus geschützten Arten

Für Produkte aus bedrohten Arten, sofern man sie überhaupt aus- oder einführen darf, benötigt man Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes und Einfuhrgenehmigungen der österreichischen Behörden, die man VOR der Reise beantragen muss! Ohne diese Papiere ist es nicht gestattet Produkte aus geschützten Arten aus dem Urlaub mitzunehmen.

 

CITES-Bescheinigungen d.h. Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigungen sind beispielsweise zum Erwerb folgender Souvenirs nötig:

  • Für mehr als 125g Kaviar (pro Person können bis zu 125 Gramm Störkaviar eingeführt werden, Achtung: bislang waren es 250 Gramm pro Person!)
  • Orchideen und Kakteen, maximal 3 "Regenstöcke" (Musikinstrumente aus Kakteenholz)
  • Reptilienlederprodukte: Maximal 4 Erzeugnisse aus Krokodilleder (wie Gürtel und Handtaschen)
  • Maximal 3 Gehäuse von Fecherschnecken
  • Maximal 3 Riesenmuscheln
  • Maximal 4 getrocknete Seepferdchen
  • Für die meisten Korallenarten
  • Für einige Haiarten
  • Holzschnitzereien aus bedrohten Baumarten wie Sandelholz, Palisander, Ramin oder Mahagoni

 

Für über 30.000 Tier- und Pflanzenarten gelten Handelsbeschränkungen. Da man schwerlich alle Arten kennen kann, ist auch aus diesem Grund von Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten abzuraten.

 

Obwohl einige Produkte aus bedrohten Arten legal erworben werden dürfen, sollte man generell auf Souvenirs die aus Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind verzichten.

 

Hände weg von lebenden Tieren! Für lebende Tiere benötigt man neben Artenschutzpapieren auch Gesundheitszeugnisse.

Souvenir-Schmuggel kann teuer enden!

Befindet sich das falsche Souvenir ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt, kann das bis zu € 36.336,- kosten oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden. Das Souvenir wird natürlich beschlagnahmt.

 

Bei den häufigsten Beschlagnahmungen am Zoll handelt es sich um: Kaviar, Alligator- und Krokodilprodukte, Korallen, traditionelle chinesische Medizin die Bestandteile bedrohter Arten enthält, Schildkrötenprodukte, Elfenbein, lebende Tiere (Papageien, Reptilien), lebende Pflanzen (Kakteen, Orchideen).

 

Nur tote Exemplare oder Teile einer Tier- und Pflanzenart, die nicht für gewerbliche Zwecke benutzt, nicht als Geschenk abgegeben oder verkauft werden und sich im persönlichen Gepäck befinden, fallen unter "persönlichen Gebrauch", gelten also als Souvenir.

Für lebende Tiere oder tote Exemplare, die abgegeben oder verkauft werden, gelten noch strengere Regelungen.

Wo bekomme ich CITES-Bescheinigungen?


Achtung: Es gelten nur die von der Behörde des Herkunftslandes ausgestellten offiziellen CITES-Ausfuhrgenehmigungen und die offiziellen CITES-Einfuhrgenehmigungen des EU-Ziellandes. Ausfuhrpapiere, die Händler ausstellen, sind ungültig!

 

Informationen zu erforderlichen Genehmigungen erhält man beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung II/4 Tel.: 01/51522-0, www.lebensministerium.at/umwelt

 

Anträge zur Aus-, Ein- und Wiederausfuhr bzw. CITES-Bescheinigungen können seit 1.10.2004 auch direkt über das Internet gestellt werden: www.artenschutz.at

 

Quelle: WWF

Download Souvenir-Ratgeber

WWF_Souvenirfuehrer.pdf
Hier findest du Tipps zum Souvenirkauf vom WWF Deutschland. Zum Betrachten benötigst du den Adobe Reader.
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