Befindet sich das falsche Souvenir ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt, kann das bis zu € 36.336,- kosten oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden. Das Souvenir wird natürlich beschlagnahmt.
Bei den häufigsten Beschlagnahmungen am Zoll handelt es sich um: Kaviar, Alligator- und Krokodilprodukte, Korallen, traditionelle chinesische Medizin die Bestandteile bedrohter Arten enthält, Schildkrötenprodukte, Elfenbein, lebende Tiere (Papageien, Reptilien), lebende Pflanzen (Kakteen, Orchideen).
Nur tote Exemplare oder Teile einer Tier- und Pflanzenart, die nicht für gewerbliche Zwecke benutzt, nicht als Geschenk abgegeben oder verkauft werden und sich im persönlichen Gepäck befinden, fallen unter "persönlichen Gebrauch", gelten also als Souvenir.
Für lebende Tiere oder tote Exemplare, die abgegeben oder verkauft werden, gelten noch strengere Regelungen. |