Förderung von kleinen bäuerlichen Familienbetrieben und stärkere Kontrolle der Zuckerindustrie und der Zuckerverarbeiter.
Kleine bäuerliche Betriebe in Europa sollen so gefördert werden, dass sie einen Beitrag zu einem sozial und ökologisch nachhaltigen Agrarsystem leisten können. Für die Quotensenkung der Zuckerbauern soll eine Kompensation erfolgen. Die Ausgleichszahlungen werden in Verbindung mit Umweltauflagen (sog. Cross Compliance) und Modulation vergeben. Zu diesem Zweck sollten für den Rübenanbau spezielle Methoden der "Guten fachlichen Praxis" definiert und vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sollten auch spezielle Agrarumweltprogramme für Zucker gefördert werden. Dies beinhaltet z.B. Fruchtfolgekriterien, Schutz der biologischen Vielfalt, Bodenschutz und Reduktion von Pestizideinsatz. Mit Mitteln der ländlichen Entwicklung (zweite Säule der EU-Agrarpolitik) sollen Alternativen zum Rübenanbau in den Gebieten entwickelt werden, die besonders vom Verlust an Quoten betroffen sind (Diversifizierung).
Die marktbeherrschende Stellung der Konzerne der europäischen Zuckerwirtschaft wird sich durch die Reform grundlegend verändern. Solange die EU-Zuckerindustrie hoheitliche Aufgaben zur Regulierung des EU-Zuckermarktes wahrnimmt, muss sie sich bei der politischen Einflussnahme auf die zuckerpolitische Rahmenbedingungen im In- und Ausland zurücknehmen. Ihr Geschäftsgebaren innerhalb und außerhalb der EU sollen besser öffentlich kontrolliert werden. Grundlage dafür ist der zwischen dem Europäischen Zuckerfabrikverband CEFS und den Europäischen Nahrungsgewerkschaften EFFAT ausgehandelte Verhaltenskodex. Ein öffentliches Monitoring stellt sicher, dass die Zuckerindustrie die OECD-Leitlinien für multinationale Konzerne auch im Ausland einhält und auch dort auf ihre Zuliefererbetriebe überträgt.
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