Home

>Ernährung >Weitere Themen >Zucker in Nord und Süd >Reformvorschläge

Reformvorschläge

Jetzt mitmachen!

Immer am neuesten Stand bleiben?
marktcheck.at Newsletter jetzt abonnieren!

Von AGEZ und den Rübenbauern entwickelte Lösungsmöglichkeiten


Vorschläge für die Re­form der Europäischen Zucker­markt­ver­ordnung, die das Überleben der Klein­bau­ern­familien in den Ent­wick­lungs­ländern sichern und eine nach­haltige und extensive Landwirtschaft innerhalb der EU vorantreiben:

1. Kein Export von subventioniertem Zucker
2. Besserer Marktzugang für ärmste Entwicklungsländer
3. Faire Quoten für Länder mit Zuckerabkommen
4. Förderungen für soziale und ökologische Bedingungen
5. Nachhaltige, sozialverträgliche und faire EU-Agrarpolitik
1. Kein Export von subventioniertem Zucker

Der Export von subventioniertem Zucker muss eingestellt werden

Die EU muss eine "Null-Export"-Zuckermarktordnung verabschieden, was eine Reduzierung der Produktionsquoten voraussetzt. Innerhalb der nächsten drei Jahre muss der Export von C-Rüben ganz eingestellt werden. Die B-Quoten müssen in absehbarer Zeit auslaufen.

 
Ungeplante Überschüsse müssen ihren Absatz im Inland auf alternativen Märkten finden, z.B. in der Bioethanolherstellung; die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit dabei ist zu prüfen.

 

[nach oben]
2. Besserer Marktzugang für ärmste Entwicklungsländer

Der Marktzugang für die ärmsten Entwick­lungs­länder (LDCs) muss verbessert werden

Aus dem Import von Präferenzzucker ergibt sich in der Folge eine dementsprechende Reduktion der europäischen Zuckerproduktionsmenge.

 

Regierungen von LDCs bevorzugen die Beibehaltung einer Quotenregelung mit einer langen Übergangsfrist bis mindestens 2019, die ihnen Exporte in die EU zu einem angemessenen und vorhersehbaren Preis erlauben . Dieser Marktzugang wird als Zollkontingent vergeben und nach entwicklungspolitischen Gesichtspunkten verteilt.
Wir sprechen uns deshalb für einen Aufschub der "EBA-Initiative" der EU bei Zucker aus.

 

[nach oben]
3. Faire Quoten für Länder mit Zuckerabkommen

Die Quoten für die AKP-Länder müssen nach der Bedürftigkeit der Länder neu verteilt und Kompensationen ausgehandelt werden

 

Das AKP-Zuckerabkommen (Vertrag der EU mit den Staaten Afrikas, Karibik und Pazifik) welches 2009 ausläuft, soll grundlegend reformiert werden, insbesondere hinsichtlich der Verteilung der AKP-Quoten. Eine Reform der ZMO wird niedrigere Garantiepreise zur Folge haben, wodurch auch die Erlöse der Exporteure aus AKP-Ländern sinken. Vielen dieser Länder drohen erhebliche Anpassungskosten sowie soziale und wirtschaftliche Umbrüche. Von Land zu Land soll eine angemessene Übergangslösung mit möglichen Kompensationen ausgehandelt werden (z.B. durch schrittweise zurückgehende Zoll­kon­tin­gente auf Zucker, andere Handelspräferenzen und/ oder Schuldenerlass bzw. Entwicklungs­zusammen­arbeit).

 

[nach oben]
4. Förderungen für soziale und ökologische Bedingungen

Die Vergabe von bevorzugten Lieferrechten für Zucker und Ethanol an Entwicklungsländer und die Förderungen durch die öffentliche Entwicklungs­zusam­men­arbeit müssen strikt an soziale und ökologische Mindestbedingungen geknüpft werden und kleinbäuerliche Strukturen fördern.

 

Der verbesserte Marktzugang für Zucker und alle Produkte daraus (z.B. Ethanol) und die Beibehaltung der Quotenregelung für LDCs müssen mit bilateralen Verträgen über Mindeststandards für die Lebens- und Arbeitsbedingungen der ArbeiterInnen auf dem Land und in der Zuckerverarbeitung im Sinne der Kernarbeitsnormen der ILO (International Labor Organization = Internationale Arbeitsorganisation) und ArbeitnehmerInnen­rechte verknüpft werden. Dieses Abkommen muss auch Umweltstandards für Anbau, Weiterverarbeitung und Landnahme enthalten. Die Standards unterliegen einer ständigen Überprüfung. An den Überprüfungsmechanismen sind die Gewerkschaften des Landes und andere betroffene Organisationen der Zivilgesellschaft zu beteiligen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Beratung und (finanzielle) Unterstützung der Regierungen beim Aufbau von Sozialstandards und Arbeitsnormen.


Aus öffentlichen europäischen und österreichischen Mitteln und durch Einrichtungen, die der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet sind, darf keine mittelbare Förderung oder Kreditvergabe an die Zuckerwirtschaft in irgendeinem Entwicklungsland erfolgen, die nicht auf die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards hin geprüft wurde und deren Überwachung Teil der Konditionen ist.

 

[nach oben]
5. Nachhaltige, sozialverträgliche und faire EU-Agrarpolitik

Förderung von kleinen bäuerlichen Familienbetrieben und stärkere Kontrolle der Zuckerindustrie und der Zuckerverarbeiter.

 

Kleine bäuerliche Betriebe in Europa sollen so gefördert werden, dass sie einen Beitrag zu einem sozial und ökologisch nachhaltigen Agrarsystem leisten können. Für die Quotensenkung der Zuckerbauern soll eine Kompensation erfolgen. Die Ausgleichszahlungen werden in Verbindung mit Umweltauflagen (sog. Cross Compliance) und Modulation vergeben. Zu diesem Zweck sollten für den Rübenanbau spezielle Methoden der "Guten fachlichen Praxis" definiert und vorgeschrieben werden. Darüber hinaus sollten auch spezielle Agrarumweltprogramme für Zucker gefördert werden. Dies beinhaltet z.B. Fruchtfolgekriterien, Schutz der biologischen Vielfalt, Bodenschutz und Reduktion von Pestizideinsatz. Mit Mitteln der ländlichen Entwicklung (zweite Säule der EU-Agrarpolitik) sollen Alternativen zum Rübenanbau in den Gebieten entwickelt werden, die besonders vom Verlust an Quoten betroffen sind (Diversifizierung).

 

Die marktbeherrschende Stellung der Konzerne der europäischen Zuckerwirtschaft wird sich durch die Reform grundlegend verändern. Solange die EU-Zuckerindustrie hoheitliche Aufgaben zur Regulierung des EU-Zuckermarktes wahrnimmt, muss sie sich bei der politischen Einflussnahme auf die zuckerpolitische Rahmenbedingungen im In- und Ausland zurücknehmen. Ihr Geschäftsgebaren innerhalb und außerhalb der EU sollen besser öffentlich kontrolliert werden. Grundlage dafür ist der zwischen dem Europäischen Zuckerfabrikverband CEFS und den Europäischen Nahrungsgewerkschaften EFFAT ausgehandelte Verhaltenskodex. Ein öffentliches Monitoring stellt sicher, dass die Zuckerindustrie die OECD-Leitlinien für multinationale Konzerne auch im Ausland einhält und auch dort auf ihre Zuliefererbetriebe überträgt.

 

[nach oben]

Eine Koppelung der Agrarausgaben an konkrete soziale Indikatoren und ökologische Aufgaben könnte die EU und ihre Landwirte aktiv in Richtung einer nachhaltigen und extensiven Landwirtschaft lenken. Kleinbäuerliche Strukturen würden erhalten, die Umwelt geschont und die Produktion von Überschüssen reduziert werden. Damit würde auch der Export von "Dumpingprodukten" zurückgehen und es käme zu einer Entlastung der Weltmärkte. Das wiederum würde den Entwicklungsländern eine faire Chance auf eine nachhaltige Entwicklung geben und das Überleben ihrer Bauern und Bäuerinnen ermöglichen. Mit EU-Agrarsubventionen, die eine nachhaltige Landwirtschaft fördern, würde sowohl der Norden als auch der Süden gewinnen.

 

Die im Sommer 2003 beschlossene neueste EU-Agrarreform kann langfristig Veränderungen bewirken. In welche Richtung diese schlussendlich gehen werden, ist aber noch offen.

 

Mehr Informationen:

 

Quelle: AGEZ (Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit), Die Rübenbauern

[nach oben]
© Greenpeace 2012[Impressum][Datenschutz]

Schnellsuche:



Username:

Passwort:


News Ernährung
> 09.05.2012
> 24.04.2012
> 10.04.2012