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Erhöhung der Grenzwerte für radioaktive Belastung

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30.03.2011
Stärker verstrahlte Lebensmittel in Österreich zugelassen


Österreich hat die geltenden Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan am vergangenen Wochenende deutlich erhöht hat.  Durch die Festlegung von "Notgrenzwerten" können seit dem 27. März Lebensmittel und Futtermittel aus Japan, die über den bisherigen gesetzlichen radioaktiven Grenzwerten liegen, ganz legal nach Österreich geliefert werden. Diese Erhöhung ist laut Greenpeace grob fahrlässig und widerspricht zudem geltendem EU-Recht.

 

Ausnahmeregelung für japanische Lebensmittel

Die EU schafft damit eine absurde Ausnahmeregelung: Lebensmittel aus Japan dürfen nun höhere radioaktive Belastungen aufweisen als Produkte aus Österreich selbst oder Einfuhren aus allen anderen Ländern.

Begründet wird dies seltsamerweise mit einer ‚nuklearen Notstandssituation’. Dieser Auffassung widerspricht Greenpeace: Ein nuklearer Notstand sei für Europa, also auch für Österreich, in keiner Weise gegeben.

Absurde Eilverfügung der EU
Greenpeace fordert daher das österreichische Gesundheitsministerium auf, die Grenzwerterhöhung zurückzunehmen. Die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) bestätigt Greenpeace gegenüber schriftlich, dass sich Österreich bei der Kontrolle von Lebensmitteln aus Japan derzeit nach den Grenzwerten der am 25. März beschlossenen Eilverfügung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 297/2011, in Kraft seit dem 27. März) richtet.

 

Zulassung höherer Grenzwerte
Diese Eilverfügung sieht für radioaktives Cäsium-134 und Cäsium-137

erhöhte Grenzwerte von

  • 400 Becquerel/Kilogramm (Bq/kg) für Säuglingsnahrung,
  • 1000 Bq/kg für Milcherzeugnisse und
  • 1250 Bq/kg für alle anderen Nahrungsmittel vor


Die bisher gültigen Grenzwerte für Lebensmittel und Lebensmittelimporte für Cäsium-134 und -137 liegen bei

  • 370 Bq/kg für Säuglingsnahrung und Milcherzeugnisse und
  • 600 Bq/kg für andere Lebensmittel

(EU-Verordnung 733/2008).

Schutz der Gesundheit muss Vorrang haben
Aus Sicht von Greenpeace ist die Zulässigkeit dieser Maßnahme nicht mehr gegeben, weil sich die Europäische Union im Vertrag von Lissabon zu einer Vorgehensweise verpflichtet, die den Schutz der Bevölkerung und ein hohes Maß an Umweltstandards, sowie die Einhaltung des Vorsorgeprinzips vorsieht. "Die Grenzwerte müssen sich an der Frage der Gesundheit der Bevölkerung, nicht aber an aktuellen wirtschaftlichen Fragen zu orientieren haben", so Greenpeace-Konsumentensprecherin Claudia Sprinz.


Ausnahmeregelungen für alle Mitgliedstaaten möglich
Sämtliche europäischen Verträge sehen zudem vor, dass alle Mitgliedsstaaten weiterhin berechtigt sind, Ausnahmen von europäischen Regelungen dann zu treffen, wenn die Gesundheit von Menschen betroffen ist. Das ist im vorliegenden Fall zutreffend. Aus Greenpeace-Sicht können daher die Mitgliedsstaaten ihre Grenzwerte weiter aufrechterhalten oder sogar bis hin zu Einfuhrverboten verschärfen.

 

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Quelle: Greenpeace

 

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