Hier werden die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von Inhaltsstoffen bewertet, die in einem Kosmetik-Produkt enthalten sind, obwohl sie nicht deklariert sind.
Dieses kann bei Kosmetika für Parfums, Aromen und ihre Trägerstoffe und Lösungsmittel für Parfüms und Aromen sowie für die Vergällungsmittel für Alkohol zutreffen. Als besonders problematische Stoffe sind in diesem Zusammenhang Phthalate und Nitromoschusverbindungen sowie polyzyklische Moschusverbindungen. Die Bewertung der nicht deklarierten Inhaltsstoffe konzentriert sich deshalb vorläufig auf diese Stoffgruppen.
Bei Informationsverweigerung durch den Hersteller/ Vertreiber werden jene nicht-deklarierten Inhaltsstoffe von Kosmetika mit Rot (Ungenügend) bewertet, bei denen die höchste Wahrscheinlichkeit besteht, dass gesundheitlich und/oder ökologisch relevante nicht-deklarierte Inhaltsstoffe enthalten sind.
Dieses trifft zu bei konventionell hergestellten Kosmetika mit folgenden Inhaltsstoffen:
- Parfüm
- Aromen
- vergälltem Alkohol
Bei allen anderen Produkten werden die nicht-deklarierten Inhaltsstoffe mit Grün (Gut) bewertet:
- Kosmetika ohne Parfüm oder Aroma
- Naturkosmetikprodukte (BDIH oder Naturkosmetik nach österreichischem Lebensmittelgesetz)
Stellt der Hersteller/ Vertreiber die Information zur Verfügung, so entspricht die Bewertung der Kategorie der bei den deklarierten Inhaltsstoffen erläuterten Vorgehensweise.
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