>Zuhause >Einrichten >Faire Teppiche


Kinderarbeit in Indien
Kinderarbeit hat viele Facetten

Nach Schätzungen der UNO arbeiten weltweit rund 250 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren unter Bedingungen, die ihrer Entwicklung schaden.

 

Auch in Indien ist Armut die Hauptursache von Kinderarbeit. Mindestens jeder dritte Inder/jede dritte Inderin lebt unter der Armutsgrenze, und die Kinder helfen mit ihrer Arbeit, das Überleben der Familie zu sichern. Armut ist aber auch eine Folge von Kinderarbeit. Weil die Kinder keine Schule besuchen konnten, sondern arbeiten mussten, verdienen sie als Erwachsene zu wenig, um ihre Familie ernähren zu können.
Ungefähr eine Million Kinder arbeiten als Schuldknechte. Jedes dritte "Teppichkind" ist ein Schuldknecht.

 

Mädchen sind besonders benachteiligt
Wenn ein Mädchen arbeitet, ist sein Nutzen für die Familie weit höher, als wenn es die Schule besucht! Diese Meinung ist in Indien weit verbreitet. Ein Mädchen braucht keine Bildung, um die Aufgaben, die es später als Haus- und Ehefrau haben wird, zu erfüllen. Statt die Schule zu besuchen, verrichten Mädchen unbezahlte Hausarbeit und "lernen dabei fürs Leben".

 

Noch immer arbeitet in Indien jedes fünfte Kind unter 14 Jahren. Nach Angaben der indischen Regierung gab es 1991 etwa elf Millionen KinderarbeiterInnen unter 14 Jahren. UNICEF geht von 75 Millionen Kindern zwischen 6 und 14 Jahren aus, die nicht zur Schule gehen. Ob sie nun 16 Stunden am Tag in einem Steinbruch schuften oder Teppiche knüpfen, ob sie in der Glas- und Messingverarbeitung extremen Temperaturen ausgesetzt sind, ob sie in den Städten Abfälle nach Verwertbarem durchsuchen oder als Hausangestellte im Verborgenen arbeiten – sie alle sind Gefahren ausgesetzt, die ihre Gesundheit und Entwicklung schädigen, verdienen wenig Geld und können sich kaum zur Wehr setzen.

 

Gesetzliche Grundlagen in Indien
Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (1992) hat Indien das Recht jedes Kindes unter 18 Jahren anerkannt, "vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu sein und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringt, die Erziehung des Kindes behindert oder die Gesundheit des Kindes und seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte".

Allerdings hat Indien bisher weder die ILO-Konvention 138 "Über das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung" (1973) noch die ILO-Konvention 182 "Über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit" (1999) ratifiziert.

In Bezug auf das Mindestalter legt die indische Verfassung fest, dass "kein Kind unter 14 Jahren in einer Fabrik oder einem Bergwerk arbeiten oder sonst eine für sich gefährliche Arbeit verrichten soll".
Nach der Gesetzeslage hat die indische Regierung das Problem der Kinderarbeit erkannt und die entsprechenden Maßnahmen zu ihrer Abschaffung ergriffen. Aber die Umsetzung ist bisher nur teilweise gelungen.

 

1987 stellte die Regierung einen Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarbeit auf. Nach dem Plan sollten die Zentral- und die Bundesregierungen verstärkt für die Umsetzung des Kinderarbeits­gesetzes von 1986 sorgen. Die Bundesregierungen erhielten die Vollmacht, eigene Rahmengesetze zu verabschieden, um die Interessen der Kinder zu schützen. In Regionen mit besonders hoher Kinderarbeit sollten informelle Schulzentren eingerichtet werden.

 

Zurück zu Problemfeld Kinderarbeit


Quelle: Label STEP

© Greenpeace