Gesetzliche Regelungen Dies ist innerhalb der EU durch Vorschriften und Verordnungen bzw. Normen geregelt. Die EN71, die Europanorm für die Sicherheit von Spielzeug regelt Mindeststandards für Kinderspielzeug, das innerhalb der EU verkauft wird. Es dürfen z.B. keine scharfen Kanten vorhanden sein. Auch Speichelechtheit, die Sicherheit von Füll-Materialien und der Schadstoffgehalt sind in der Norm geregelt. Zusätzlich gibt es ÖNORMEN, die in Österreich gültig sind. Es darf daher theoretisch nur Spielzeug in den Verkauf gelangen, das diesen Richtlinien entspricht.
Kennzeichnung von Spielzeug Grundsätzlich wird empfohlen, nur Spielzeug zu kaufen, auf dem der Hersteller angegeben ist. Auf Kinderspielzeug müssen die Firma und die Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs angegeben sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, bietet Transparenz für KonsumentInnen und kann im Falle einer Reklamation wichtig sein. Scharfe Kanten oder Schweiß-Nähte, an denen sich Kinder verletzen könnten, kann man im Spielzeuggeschäft selbst überprüfen. Ob ein Spielzeug giftfrei, farb- und speichelecht ist, lässt sich allerdings nicht so leicht feststellen. Hier solltest du auf die Kennzeichnung von Spielwaren achten.
Qualvolle Arbeit in Spielzeugfabriken
Mehr als 80% des in Österreich verkauften Spielzeugs kommt aus China. Südwind hat aufgedeckt, dass dort die ArbeiterInnen unter krank machenden Verhältnissen schuften.
Quelle: "die umweltberatung", Südwind |