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Lösungsansätze gegen Kinderarbeit

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Was hilft?

Auf dieser und den folgenden Seiten findest du einen Überblick über mögliche Lösungen des Problems der missbräuchlichen Kinderarbeit:

  • Übereinkommen, Handlungs- und entwicklungspolitische Maßnahmen
  • Boykotte, Kampagnen und Projekte
  • Maßnahmen von Unternehmen

 

Diese Übereinkommen existieren bereits:

  • ILO-Übereinkommen 138: Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1973
  • ILO-Übereinkommen 182: Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999
  • UN-Kinderrechtskonvention 1989
    Artikel 32: (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu Arbeiten herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit
Die Maßnahmen im Zusammenhang mit Kinderarbeit gestalten sich unterschiedlich, je nachdem, welchen Ansatzpunkt und welche Zielsetzung sie fokussieren. Gerade die Zielsetzung teilt die Maßnahmen bzw. die darin wirkenden Akteure in zwei Lager: die einen treten für eine Abschaffung von Kinderarbeit ein während die anderen sich für ein Recht auf Arbeit aber gegen Ausbeutung aussprechen. Im Einzelnen lassen sich die Maßnahmen in folgende Kategorien einteilen:

 

Entwicklungspolitische Maßnahmen
Hier findet vor allem das IPEC (Internationale Programme on the Elimination of Child Labour) der ILO Erwähnung. Zu den Zielen des Programms gehören:

  • Herauslösen der Kinder aus dem Arbeitsprozess und ihre Befreiung aus unfreien Beschäftigungssituationen
  • Parallel zur Erreichung dieses Zieles: Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kinder
  • Ermöglichung von Schulausbildung und regelmäßigem Schulbesuch
  • Vorbereitung auf eine spätere Berufstätigkeit
    Daneben werden strukturelle Maßnahmen des Landes gefördert, die zur Abschaffung von Kinderarbeit führen.

Handelspolitische Maßnahmen / Sozialklauseln
Hierunter fallen einerseits Zwangsmaßnahmen, wie sie im Rahmen der WTO bzw. der OECD diskutiert werden. Sie sollen Ländern, die Kinderarbeit in der Exportindustrie einsetzen, handelspolitische Sanktionen auferlegen. Kritiker wenden allerdings ein, dass sich dahinter protektionistische Maßnahmen der Industrieländer verstecken könnten. Andererseits fallen darunter aber auch freiwillige Beschränkungen von Kinderarbeit, wie sie Labels in der Teppichindustrie regeln. Dabei erklären die Akteure in der Teppichbranche keine missbräuchliche Kinderarbeit zu dulden und faire Löhne zu bezahlen. Zusätzlich flankieren entwicklungspolitische Maßnahmen, wie die Förderung von Bildungseinrichtungen für Kinder, diese Programme.

 

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Quelle: Label STEP

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