Zwei wichtige Merkmale Dabei helfen zwei Zeichen weiter: Der Biohinweis, den ausschließlich echte Bioprodukte tragen dürfen, und die Biokontrollstelle. Der Biohinweis kann wie folgt lauten:
- "aus (kontrolliert) biologischem (oder ökologischem) Anbau"
- "aus (kontrolliert) biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft"
- "aus (kontrolliert) biologischem (oder ökologischem) Landbau"
Anstelle von biologisch ist auch biologisch-organisch oder biologisch-dynamisch möglich.
Die Biokontrollstelle wird entweder namentlich genannt und/oder ist durch die Kontrollnummer erkennbar. Beispiel einer österreichischen Biokontrollstelle: z.B.: AT-BIO-301. Einen Link zu allen österreichischen und europäischen Biokontrollstellen finden Sie auf marktcheck.at. |