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Kennzeichnung

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Die Null bringt's



Achte beim Eierkauf auf den Stempel!

Seit 1. 1. 2004 wird jedes Ei durch einen Code gekennzeichnet, der Auskunft über Haltungsart, Herkunft und Haltbarkeit gibt.

 

Die Haltungsart wird durch einen Code gekennzeichnet:

0 aus biologischer Landwirtschaft

1 aus konventioneller Freilandhaltung

2 aus Bodenhaltung

3 aus Käfighaltung (in Österreich seit 1. 1. 2009 verboten)

 

Ein Bio-Ei aus Österreich erkennst du an folgendem Code:

z.B. 0-AT-1234567 MHD 30.04.05

 

Das bedeutet: Bio-Ei (Code 0), aus Österreich (AT), der Code des Erzeugers (1234567) sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).

 

Die Null steht für beste Qualität, artgerechte Tierhaltung und ist garantiert frei von gentechnisch veränderten Futtermitteln. Mach dem Tierleid ein Ende und konsumiere gleichzeitig gesunde Lebensmittel, indem du Bio-Eier kaufst!

 

Anhand der Zahl hinter dem Länderkürzel kann man z.B. hier den Erzeugerbetrieb herausfinden: http://www.was-steht-auf-dem-ei.de/wasstehtaufdemei

 

Verpflichtend auf der Verpackung von rohen Eiern ist anzuführen:

  • Güteklasse
  • Angabe der Haltungsform
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Hinweis auf Aufbewahrung bei Kühlschranktemperatur
  • Name, Anschrift und Kennnummer der Packstelle
  • Zahl der verpackten Eier

 

Gekocht und gefärbt

Anders sieht die Situation bei gekochten und gefärbten Eiern aus. Diese gibt es nicht nur zu Ostern, sondern auch als sogenannte "Jauseneier" das ganze Jahr über in Supermärkten. Es gibt bei solchen nur die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Verpackung, jedoch nicht der einzelnen Eier. Die Verpackung muss folgende Informationen enthalten:

  • Verkehrsbezeichnung
  • Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers
  • ggf. Zutatenverzeichnis
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • mit Farbstoff
  • Auszeichnung Stückzahl der in der Verpackung enthaltenen Eier, z. B. 6 gekochte bzw. gefärbte Eier ggf. Gewichtsangabe, z. B. „mittelschwer“ ggf. Angabe des Grundpreises nach Fertigpackungsverordnung


Zum Färben oder Bemalen der Schale sind nur die in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung genannten Farben zugelassen – einige dieser Stoffe haben jedoch problematische Auswirkungen auf die Gesundheit.

 

Im Gegensatz zu Frischeiern ist also nicht ersichtlich, wo die Eier herkommen, denn der Hersteller ist nicht dazu verpflichtet, diese Informationen anzugeben. Es könnte also sein, dass ein gekochtes und gefärbtes Ei zwar in Österreich gekocht, gefärbt und verpackt wurde, jedoch von fern her transportiert wurde und der Hersteller darf trotzdem "Ei aus Österreich" draufschreiben.

Nur wenn das gekochte und gefärbte Eiprodukt das AMA-Siegel trägt stammen die Eier garantiert aus Österreich.

 

Keine Info zur Gentechnik

Aufgrund einer Lücke bei der Gentechnik-Kennzeichnung ist bei konventionellen Eiern nicht ersichtlich, ob die Legehennen mit Gentech-Futter gefüttert wurden. Die Hersteller sind nicht dazu verpflichtet diese Informationen anzuführen. Daher darauf achten, dass sie das Siegel der "ARGE Gentechnikfrei" tragen. Bei Bio-Eiern ist Gentech-Futter streng verboten.

 

Gefärbte und gekochte Bioeier nur zu Ostern

Aufgrund einer speziellen gesetzlichen Regelung ist es nur während der Osterzeit gestattet, gefärbte und gekochte Bio-Eier im Handel zu verkaufen.

 

Weitere Infos:

  • Situation der Eierproduktion: Welche Haltungsformen in Österreich und den Nachbarländern vorherrschen und in welchen Produkten Eier aus Käfighaltung versteckt sein können
  • Haltungsformen: Was ist der Unterschied zwischen Käfig-, Boden- und Freilandhaltung?
  • Was du tun kannst: Tipps und Handlungsmöglichkeiten 

 

Quelle: die umweltberatung, VIER PFOTEN, Greenpeace

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